Ladung
Ladung - Abfertigungsart im Güterverkehr, bei der im allgemeinen vom Absender ein Nutzfahrzeug (Güterwagen, Lkw, Schiff usw.) zur ausschließlich Benutzung bestellt und dessen Ladefähigkeit oder Laderaum zum Transport einer Sendung beansprucht wird. Die Sendung wird dabei in der Regel geschlossen vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort befördert. Die zu einer Ladung gehörende Gutmenge differiert bei den einzelnen Transportzweigen in Abhängigkeit von der Größe der eingesetzten Nutzfahrzeuge. Bei der Eisenbahn wird Ladung als Wagenladung bezeichnet. Beim Kraftverkehr wird der Begriff Ladung nicht ausdrücklich angewendet; diese Abfertigungsart besteht aber auch hier in verschiedenen Formen (z. B. bei der An- und Abfuhr von Wagenladungen und Schiffsladungen, als sog. Verteilerfahrten). In der Binnenschifffahrt besteht der Begriff Ladung (Schiffsladung) neben dem der Teilladung (wenn nur ein Teil der Ladefähigkeit oder des Laderaumes des Nutzfahrzeuges beansprucht wird). In der Seeschifffahrt wird der Begriff Ladung als Ganz- bzw. Vollcharter bezeichnet, wenn sich der Chartervertrag (charterparty) auf das Schiff als Ganzes bezieht. Auch im Luftverkehr wird bei Abschluss eines Frachtvertrages zur ausschließlich Nutzung eines Flugzeugs der Begriff Charter angewendet.