Länderanleihe

Länderanleihe - 1. von den Gliedstaaten eines (kapitalistischen) Bundestaates aufgenommene Anleihe. - 2. von den Ländern bzw. Provinzen in der ehem. sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1946 (in Höhe von 600 Mill. RM) und vom Land Sachsen-Anhalt 1949 (in Höhe von 100 Mill. Mark) für die Finanzierung des Wiederaufbaus aufgenommene festverzinsliche Anleihen. Die 1946 aufgenommenen Länderanleihe wurden 1948 bei der Währungsreform in voller Höhe (100%ig) aufgewertet und sind inzwischen vollständig getilgt worden.