Lärmbekämpfung

Lärmbekämpfung - Schaffung von akustischen Verhältnissen, in denen Menschen durch Lärm nicht geschädigt oder belästigt werden, insbesondere durch: a) Lärmbekämpfung an der Quelle: z. B. Ausschaltung der Lärmquellen durch technische Veränderungen; b) Schallisolation oder Schwingungsisolation: z: B. Kapseln oder Abschirmen lauter Maschinen °der Maschinenteile, z. T. durch mehrwandige Konstruktionen, welche den Lärm an der Ausbreitung hindern; Unterbrechung der Verbindung zwischen lärmerzeugenden Maschinen und Rohrleitungen, Wänden oder Fußböden durch Zwischenschaltung schwingungsisolierender Materialien; c) akustische Verkleidung der Raumwände zur Verminderung des reflektierten Schalles.