Lagerhaltung
Lagerhaltung - Gesamtheit der mit der Lagerung verbundenen Arbeitsprozesse zur Sicherung der Kontinuität der Zirkulation- und Versorgungsprozesse. Lagerhaltung ist eine Aufgabe aller in die Warenbewegung einbezogenen Absatz-, Beschaffungs und Handelsorgane. Die Lagerhaltung erstreckt sich auf sämtliche in der Zirkulationssphäre befindlichen Warenbestände an Konsumgütern, Rohstoffen, Halbfabrikaten, Rationalisierungsmitteln und Werkzeugen sowie Hilfsstoffen einschließlich Verpackungsmaterial aus industrieller und landwirtschaftlicher Produktion und aus Importen. Die Lagerhaltung beginnt mit der Übernahme der Waren unmittelbar aus dem Produktionsprozess in die Lager der Produktionsbetriebe oder mit der Entgegennahme der Lieferungen von den Transportorganisationen durch die Handelsbetriebe bzw. Weiterverarbeiter. Sie endet mit der Abgabe der gelagerten Waren entweder an eine Handelseinrichtung zum Weiterverkauf oder unmittelbar zur produktiven Konsumtion an weiterverarbeitende Betriebe bzw. zur individuellen Konsumtion an die Bevölkerung. Zur Lagerhaltung gehört, die angelieferten Waren entgegenzunehmen, auszupacken, auf Vertragsgerechtheit (insbesondere Qualität) hin zu kontrollieren, auf Lagerflächen bzw. Regalen und Behältern einzulagern und die dazu notwendigen innerbetrieblichen Transporte durchzuführen, die Waren zu pflegen und allseitig für den Weiterverkauf bzw. die Weiterverarbeitung vorzubereiten. über den rationellen Vollzug der Lagerhaltung ist mit einem Minimum an Aufwand an vergegenständlichter und lebendiger Arbeit und damit an Kosten ein Maximum an Kontinuität und Stabilität in der Zirkulationssphäre insgesamt sowie in allen ihren Gliedern zu sichern. Dabei hat die Lagerhaltung geeigneter Produktionsmittel bes. großen Einfluss auf die Kontinuität der folgenden Produktionsprozesse. Um die Lagerhaltung optimal zu gestalten, sind im volkswirtschaftlichen Rahmen Kooperationsvereinbarungen der wirtschaftsleitenden Organe und Betriebe aller Zweige notwendig, die an der Warenzirkulation mitwirken, und zielgerichtet wirksame ökonomische Stimuli, z. B. Handelsspanne, Mengenrabatte bzw. Mindermengenzuschläge sowie . Saisonrabatte, einzusetzen, um die Bestände volkswirtschaftlich sinnvoll auf die einzelnen Zirkulationsglieder zu verteilen. Richtwerte über Umfang und Zeitdauer der Lagerhaltung müssen berücksichtigen: a) die Gebrauchseigenschaften der Waren und die daraus ableitbare Lagerfähigkeit sowie die höchstzulässige Lagerdauer zur Vermeidung des moralischen und physischen Verschleißes, b) den Grad der Konzentration und Spezialisierung der Produktion und des Handels sowie der Sortimentstypisierung in Verbindung mit der jeweiligen materiell-technischen Basis für eine fachgerechte Lagerung, c) wirtschaftspolitische Erfordernisse, die insbesondere den Grad der zweckmäßigsten Konzentration der Bestände und die damit verbundene Disponibilität sowie die notwendige Reservebildung und die Sicherheitsbestände beeinflussen. Von der Art und Weise des Vollzugs der Lagerfunktion hängen vor allem ab: a) die Werterhaltung bzw. die endgültige Herstellung der Konsumreife der Waren (Wertbildung), b) der materielle, arbeitskräftemäßige und finanzielle Aufwand für die Bestandshaltung, c) die Kontinuität der Zulieferungen von Rohstoffen, Halbfabrikaten, Fertigteilen und Ausrüstungen an die Industrie, d) die Qualität, Stabilität und Auswahlbreite des Angebots im Einzelhandel gegenüber der Bevölkerung, e) die verlustlose Realisierung aller zirkulierenden Waren. Rationelle Formen des Vollzugs der Lagerhaltung sind deshalb ausschlaggebend für den gesamten Reproduktionsprozess, insbesondere für eine optimale Bestandhaltung.