Lagerordnung

Lagerordnung - umfassende, systematisierte Festlegung organisatorischer Grundsätze und Regelungen über den sachlichen und zeitbezogenen Ablauf der Arbeits- und technologischen Prozesse in Lagern. Durch die Lagerordnung werden z. B. Festlegungen über die termin-, sortiments- und qualitätsgerechte Waren- oder Materialauslieferung an die nachfolgende Einrichtung (Produktionsbereich, Verkaufsstelle), über die Arbeitsteilung, Aufgabenabgrenzung und Verantwortlichkeit der Abteilungen (z. B. zentrale Warenannahme, wareneingangsseitige Qualitäts- und Quantitätskontrolle, Fachlagerbereiche), der Lagerarbeiter und leitenden Mitarbeiter für das anvertraute Volkseigentum sowie über die Sicherheit des Lagergutes und die Ordnung und Sicherheit des Objektes getroffen.