Lagerrisiko

Lagerrisiko - im allgemeinen Gefahr der Verschlechterung oder des, Verlustes eingelagerter Gegenstände durch Verderb, Schwund, Feuer, Blitzschlag, Hochwasser, Diebstahl u. a. Ereignisse, deren Eintritt ungewiss ist, durch eine ordnungsgemäße Lagerhaltung weitgehend verhindert, aber nicht ausgeschlossen werden kann oder nur im Rahmen der Wirtschaftlichkeit ausgeschlossen wird. Das Lagerrisiko trägt der Fondsinhaber bzw. Eigentümer. I. e. S. Rechtslage, nach der der Auftraggeber aus dem Lagervertrag (Lagerhalter) die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung (Gefahrtragung) der eingelagerten Gegenstände trägt. Der Auftragnehmer (Einlagerer) ist für Schäden verantwortlich (Verantwortlichkeit, materielle), die aus mangelhafter Lagerung oder aus unterlassenen Informationen über einen eingetretenen oder drohenden Verderb entstehen.