Lagerung

Lagerung - Aufbewahrung von Gütern mit dem Ziel, sie zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitzustellen. Die Lagerung von Gütern (Produktionsmittel und Konsumgüter) ist gesellschaftlich notwendig und eine Funktion der Lagerwirtschaft. Dabei wird unterschieden in die Hauptphase - die eigentliche Aufbewahrung der Güter - und in die Nebenphasen, die technologisch und organisatorisch erforderlich sind, z. B. für einen kontinuierlichen, rhythmischen Gesamtprozess bzw. für Kontroll- und Packvorgänge. Damit verbunden ist die technisch bedingte Lagerung (Lagerung, technisch bedingte, auch natürliche Lagerungen.), während der sich unter Einfluss von Naturkräften die Erzeugnisse in bestimmter Weise verändern (z. B. Altern von Gussteilen). Sie kann Bestandteil der unmittelbaren Produktions-, aber auch der Zirkulationszeit sein. Durch technische Verfahren (z. B. Holztrocknung in Kammern) lässt sich der Zeitraum der technisch bedingten Lagerung verkürzen. Die technologischen Lagerungsverfahren unterscheiden sich danach, ob die Güter mit oder ohne Paletten gelagert werden und in welchen Arten und Formen. Hiervon hängt die Art der notwendigen universellen oder speziellen Ausrüstungen und Mittel für Transport, Umschlag und Lagerung ab. Einfluss haben darauf Abmessungen, Masse und Menge der Lagergüter und spezifische Faktoren, wie deren Pflege und Kontrolle, sowie Entnahmemengen und -häufigkeiten je Artikel. Die palettenlose Lagerung ist die einfachste technologische Lösung. Die Lagerung mit standardisierten Paletten und Behältern (zunehmend in Hochregallagern) wird immer mehr zum bestimmenden technologischen Verfahren. Dies auch aus dem Erfordernis, die volkswirtschaftlich umfangreichen, arbeits- und zeitaufwendigen Transport-, Umschlag- und Lagerungsprozesse (TUL-Prozesse) durchgreifend zu rationalisieren und für ständig mehr Erzeugnisse durchgängige und mechanisierte Transportketten im Materialfluss sowie in der Warenbewegung von der Produktion zur Konsumtion herauszubilden. Die Arten der Lagerung werden klassifiziert in a) Lagerung auf dem Boden (Lagerflur), b) Lagerung in Regalen, c) Lagerung in Bunkern und Silos, d) Sonderlagerung (z. B. in Flüssigkeits- oder Gasbehältern). Mitunter werden verschiedene Arten der Lagerung in einem Lager auch kombiniert angewandt. Die Boden- und die Regallagerung sind mit und ohne Paletten möglich. Zu a): Bei der palettenlosen Bodenlagerung wird das Gut unmittelbar auf dem Lagerboden aufbewahrt. Das trifft zu für Stückgüter in großen Mengen, deren Form und Festigkeit eine solche Lagerung gestatten (z. B. Kisten, Säcke, Fässer); für sperrige, großvolumige und schwere Güter sowie für Schüttgüter, z. B. Kohle oder Getreide, sofern hier nicht die Bunker-, Silo. oder Sonderlagerung angewandt wird. Bei der Bodenlagerung mit Paletten werden die Einheiten, ohne Stapel- und Ablageausrüstungen zu verwenden, ebenfalls direkt abgestellt und in der Regel mehrfach übereinander gestapelt. Sie wird bei größeren Mengen gleichartiger Güter mit zumeist längerer Lagerungszeit bevorzugt. Als Stapelarten kommen, abhängig von Tiefe und Breite des Sortiments, seinen Umschlagsbedingungen sowie der Beschaffenheit des Lagergutes und seiner Verpackung, die Block- und Reihenstapelung in Frage. Die Blockstapelung wird zumeist bei gleichartigen Gütern mit geringen Pflegeansprüchen und großen Bestandsmengen angewandt. Vorteilhaft ist, dass die Flächen und in Lagern mit niedrigen Raumhöhen auch der Raum gut genutzt werden können, nachteilig, dass sich nicht jede Lagerungseinheit (Warenpackung, Palette, Behälter usw.), ohne umzustapeln, erreichen läßt, wodurch die Größe der Blöcke begrenzt wird. Die Reihenstapelung wird insbesondere bei der Lagerung vieler unterschiedlicher Güter in kleineren Bestandsmengen bevorzugt. Hier sind alle Einheiten direkt erreichbar, die Flächennutzung ist jedoch geringer. Bei beiden Stapelarten können die Einheiten längs und quer zum Arbeitsgang und in der Regel in mehreren Schichten übereinander rechtwinklig oder schräg angeordnet werden. Die Stapelhöhe hängt zusätzlich ab von der Flächenbelastbarkeit, der Raumhöhe und den einsetzbaren Fördermitteln. Zu b): Bei der Regallagerung wird unterschieden nach manueller, mechanisierter oder automatisierter und kombinierter Bedienung. Eingesetzt werden: Fachboden- bzw. Lagersichtkastenregale mit manueller oder mechanisierter Bedienung vorrangig in kleineren Lagern; Palettenregale, die mechanisiert oder automatisiert bedient werden und nur durch das Lagergut oder auch noch durch regalgebundene Fördermittel und gegebenenfalls Gebäudeelemente belastet sind; raumsparende Spezialregale, wie die auf längs- und parallelverlegten Schienen laufenden Verschieberegale, die aus übereinander angeordneten Rollen- oder Scheibenröllchenbahnen bestehenden Durchlaufregale oder die Blockstapelregale, die in jeder Regalspalte mehrere Paletten hintereinander aufnehmen können. Die palettenlose Regallagerung wird angewandt bei kleinen Lagergutmengen in breitem Sortiment oder wenn der Einsatz von Paletten und Behältern unwirtschaftlich ist, die Regallagerung mit Paletten, wenn Einheiten ungehindert ein- und ausgelagert oder absortiert werden sollen bzw. wenn die Mengen je Sorte nur wenige Paletten- oder Behältereinheiten umfassen. Die Lagerung kann in zwei Formen erfolgen: als starre Lagerung, bei der die Güter an einem feststehenden Lagerungsplatz verbleiben und von hier durch Ausstapelung, Absortierung usw. entnommen werden; als fließende Lagerung, bei der die Güter besondere Lagerungseinrichtungen mit Stau-, Lagerungs- und Transportfunktion von der Aufgabe- oder Einsortierzone zur Abgabe- oder Absortierzone durchlaufen. Dominierend ist die starre Lagerung. Die fließende Lagerung wird vor allem für Sortimente mit großer Bestandsmenge und geringer Anzahl von Sorten angewandt. Ihre Vorteile sind gute Raumnutzung und günstige Möglichkeiten, den Prozess zu technisieren; zudem wird das Prinzip durchgesetzt, die zuerst beschickte Lagerungseinheit auch zuerst wieder zu entnehmen. Die Lagerungsordnung regelt die Anforderungen an die Lagerungsflächen und -räume, die Lagerungsverfahren sowie die zweckmäßigste Zuordnung der Güter zu einem bestimmten, dreidimensional festgelegten Platz im Lager. Sie ist ein Hilfsmittel, um die Güter rationell und verlustlos aufzubewahren und schnell aufzufinden, den innerbetrieblichen Warenfluh effektiv zu gestalten, Räume und Flächen sowie technische Ausrüstungen und Lagerungshilfsmittel bestmöglich zu nutzen und im Lager ständig Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit zu wahren. Die Lagerungsordnung kann nach dem Prinzip der festen oder der freien Lagerungsplatzwahl gestaltet sein. Bei festgeregelten Lagerungsplätzen für jede Warensorte ist nur ein geringer Organisationsaufwand notwendig; die Lagerkapazität lässt sich jedoch nicht optimal nutzen, und die permanente Übersicht über die zeitweilig nicht belegten Plätze wird erschwert. Bei der freien Lagerungsplatzwahl mit Hilfe der EDV verhält es sich umgekehrt. In modernen Großlagern werden deshalb häufig beide Prinzipien kombiniert, z. B. freie Lagerungsplatzwahl für Warensorten in festgeregelten und nach Sortimenten (Lagergutgruppen) spezialisierten Lagerungsbereichen. , Von der Lagerungsordnung verschieden ist die Lagerordnung.