Lagervertrag

Lagervertrag - Vertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter (häufig Hafen- und Speditionsbetrieb) über die Übernahme der Lagerung und Aufbewahrung von Gütern gegen Entgelt. Der Lagervertrag erfasst nicht die transportbedingten Lagerungen (Vor-, Zwischen- und Nachlagerung), die vom Fracht- und Speditionsvertrag als Nebenpflichten geregelt werden. Der Lagervertrag ist häufig mit Nebenleistungen, wie Probeziehen, Verwiegungen, Sortieren usw. verbunden. Der Lagerhalter ist nach dem Verschuldensprinzip für Schäden am eingelagerten Gut verantwortlich. Auf Grund des Lagervertrags werden Lagerscheine ausgestellt, die entweder Namens- oder Orderlagerscheine sind. Der Lagerhalter hat für Lagergeld, Auslagen für Fracht, Zoll ein gesetzliches Pfandrecht am eingelagerten Gut. Für die sonstigen dem Lagerhalter zustehenden Ansprüche steht ihm lediglich ein Zurückbehaltungsrecht zu.