Landarbeiterlohn

Landarbeiterlohn - Sammelbez. für die verschiedenen Formen der Entlohnung des Ackerbauproletariats im Kapitalismus, das durch starke Zersplitterung und mangelhafte Organisiertheit gezwungen ist, seine Arbeitskraft unter ihrem Wert an Agrarkapitalisten zu verkaufen. Landarbeiterlohn liegen im allgemeinen unter dem Existenzminimum und sind bes. in Ländern, die den preußischen Weg der Entwicklung des Kapitalismus in der Landwirtschaft beschritten haben, mit .Überresten feudaler Abhängigkeit verbunden. So wurden z. B. in Deutschland erst im Resultat der Novemberrevolution von 1918 durch Verordnung vom 24.1.1919 die Formen des Gesinderechts formal aufgehoben. Bes. in Süditalien und Spanien existieren noch heute in beachtlichem Umfang halbfeudale Abhängigkeitsverhältnisse. In den entwickelten kapitalistischen Ländern ist der Landarbeiterlohn zwar durch Tarifverträge geregelt, jedoch werden diese in der Praxis u. a. durch Deputate und Naturrallohnformen, durch Gewährung freier Unterkunft und Verpflegung sowie durch Vereinbarung des Familienlohnes von den Agrarkapitalisten nicht eingehalten.