Landmaschinenhalle

Landmaschinenhalle: ganz oder teilweise umschlossener, vor Witterungseinflüssen schützender Raum für wertvolle Landmaschinen, die im Laufe des Jahres nur verhältnismäßig kurze Zeit eingesetzt und nach Kampagnen gruppenweise eingestellt werden. Die Landmaschinenhalle ist ein Teil des Betriebsmaschinenhofs (Landtechnische Bauten). Als Bauweisen für allseitig geschlossene Hallen sind Stützenkonstruktionen aus Stahlbetonfertigteilen und Dachkonstruktionen aus Holz- oder Stahlleichtbindern, aus Stahlbetonkassettenplatten oder -hohldielen verbreitet. Die Torstürze werden aus Stahlbetonfertigteilen, Holz oder Stahl, die Tore aus Holz oder Stahl ausgeführt. Für die Wandverkleidungen finden Montageelemente aus Beton, Leichtbeton-Hohlblockstein- oder Ziegelmauerwerk oder die Beplankung aus ebenen oder Wellasbestzementplatten Anwendung, letztere auch als Dachdeckung. Stahlbetonkassetten- oder -hohldielendächer erhalten eine Dachhaut aus zwei Lagen 333er oder 500er Dachpappe. Die Tageslichtbeleuchtung erfolgt durch Fensterbänder über den Toren oder durch teilweise verglaste Torfelder. Die teilweise umschlossene Landmaschinenhalle wird am ökonomischsten als Pultdachkonstruktion aus geschweißten Stahlrahmen oder Holz errichtet. Ihre Traufe ist nach der Wetterseite gerichtet und beplankt. Der Fußboden wird betoniert oder gepflastert. Bei der teilweise umschlossenen Landmaschinenhalle und bei einfachen Schutzdächern wird für leichtere Maschinen und Geräte der Fußboden auch als Schotterpackung mit Lehm-Kies-Abdeckung oder durch Bodenstabilisierung mit Kalk bzw. Zement hergestellt (Bodenverbesserung). Bei Unterstellräumen für Maschinen mit Verbrennungsmotoren, z. B. Mähdreschern, gelten die Bestimmungen für Traktorengaragen. Die lichten Abmessungen für Einfahrtshöhen sind > 4000 mm bei Großmaschinen und > 3000 mm bei kleineren Maschinen und Geräten, die Einfahrtsbreiten > 4500 mm bzw. > 3000 mm.