Lastschrift

Die Lastschrift als praktische Zahlungsweise. Bei regelmäßig fälligen Zahlungen, wie zum Beispiel der Miete, der GEZ, dem Beitrag im Fitness-Studio oder ähnlichem hat man die Möglichkeit per Lastschrift zu zahlen. Der Anbieter kann so monatlich oder in anderen regelmäßigen Abständen den fälligen Betrag von Ihrem Konto einziehen. Dazu muss man dem Dienstleister eine Genehmigung zur Lastschrift erteilen. So spart man sich das Anlegen eines Dauerauftrags. Die Genehmigung zur Lastschrift von dem eigenen Konto kann jederzeit bei der Bank, bei der man Kunde ist widerrufen werden. So hat der Dienstleister nicht mehr die Möglichkeit, die monatlich anfallenden Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Damit ist die Bezahlung per Lastschrift auch sicher, wenn Sie zum Beispiel einen Vertrag kündigen. Eine Lastschrift ist damit eine gute und vor allem häufig genutzte Möglichkeit für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Auch einige Online-Shops bieten die Lastschrift als Möglichkeit an, dort zu zahlen. Das ist ebenfalls eine gute Möglichkeit, wenn man keine Kreditkarte oder kein PayPal-Konto hat. Gleichzeitig hat der Verkäufer die Sicherheit, dass der Artikel auf jeden Fall bezahlt wird.

Er geht mit dem Angebot der Lastschrift bzw. des Lastschrifteinzugs nicht das Risiko der Zahlungsausfälle ein, wie es der Fall ist, wenn er die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung anbietet. Ist jedoch das Konto nicht gedeckt, wird die Lastschrift automatisch von der Bank zurück genommen. So bleibt der Gläubiger ohne Bezahlung sitzen. Auch kann ein Debitor die Lastschrift innerhalb einer bestimmten Frist zurück buchen lassen. Jedoch wurde diese Frist in den letzten Jahren verschärft. Eine Lastschrift kann nur von einem Girokonto aus eingezogen werden.

Gibt man bei der Einzugsgenehmigung für die Lastschrift ein Sparkonto an, kann die Transaktion nicht erfolgen. Die Gebühren für die Rücklast, trägt immer der Debitor.