Lastschriftrückgabe

Was ist eine Lastschriftrückgabe. Wenn man eine Einzugsgenehmigung für eine Lastschrift erteilt hat, gibt es mehrere Gründe für eine Lastschriftrückgabe. Ein Grund für eine Lastschriftrückgabe kann sein, dass das Konto nicht mehr den benötigten Betrag aufweist, um die Lastschrift durchzuführen. Dann wird automatisch von der Bank eine Lastschriftrückgabe veranlasst. Dieser Betrag kann dann nicht mehr eingezogen werden. Der Kunde muss den Betrag von Hand überweisen, um die Schulden bei seinem Gläubiger zu begleichen. Außerdem werden Gebühren für die Lastschriftrückgabe fällig. Diese Gebühren werden in den meisten Fällen direkt von der Bank eingezogen und vom Girokonto abgebucht. Es kann aber auch sein, dass die Kosten für die Lastschriftrückgabe der Gläubiger trägt. Das ist in den meisten Fällen so. Dann hat der Gläubiger das Recht die Kosten, die durch die Lastschriftrückgabe entstanden sind, beim Debitor einfordern. Dieser muss diese Kosten erstatten. Daher ist es besser, wenn man nur eine Einzugsermächtigung zur Lastschrift erteilt, wenn man sicher ist, dass das Konto auch gedeckt ist. Denn für eine nicht durchführbare Überweisung fallen im Gegensatz dazu keine Kosten an. Das ist nur bei einer Lastschriftrückgabe der Fall. Ein weiterer Grund für eine Lastschriftrückgabe ist, wenn das angegebene Konto nicht mehr existiert oder die Bankverbindung falsch war. Hier hat der Gläubiger so gut wie keine Möglichkeit, das vor dem Einzug zu prüfen. Die Gebühren trägt in diesem Fall der Gläubiger. Insofern ist es besonders für Online Shops oft keine beliebte Zahlungsmethode, dass die Chancen zum Betrug und für zusätzliche Kosten durch die Lastschriftrückgabe zu hoch sind. Auch hat der Zahlenden die Möglichkeit sofort nach Vergabe der Einzugsermächtigung, der Lastschrift zu widersprechen. Dann kann der Betrag ebenfalls nicht eingezogen werden.