Lastschriftverfahren

Lastschriftverfahren - zwischenbetriebliches Verrechnungsverfahren auf der Grundlage des Prinzips der Sofortbezahlung. Das Lastschriftverfahren dient der Durchsetzung einer hohen Verantwortung der Betriebe und Kombinate bei der Gestaltung planmäßiger Ware-Geld-Beziehungen, bes. zur Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse, der ständigen Liefer- und Zahlungsbereitschaft der Betriebe und zur Beschleunigung des Geldumlaufs. Das Lastschriftverfahren wird seit 1965 in der Volkswirtschaft angewandt: Die Bank schreibt dem Verkäufer, wenn dieser den Lastschriftauftrag einreicht, den Rechnungsbetrag sofort auf seinem Konto gut; die Bank des Käufers bucht bei Eingang des Lastschriftauftrages den Rechnungsbetrag sofort von dessen Konto ab. Die Anwendung des Lastschriftverfahrens setzt in der Regel Vereinbarungen zwischen den Partnern voraus. Eine solche Vereinbarung soll getroffen werden, wenn der Käufer die Ware oder Leistung infolge objektiver Umstände nicht prüfen kann oder das nicht erforderlich ist bzw. wenn der Käufer die Ware oder Leistung bereits vor Rechnungserteilung geprüft hat. Bei Lieferung von Energie, Gas, Wärme und Wasser ist das Lastschriftverfahren für Betriebe obligatorisch. Bei festen Gebühren, Leistungen im Transport- und Nachrichtenwesen oder im Exportstreckengeschäft, Warenlieferungen mit Qualitätsattesten, Herstelleranalysen oder bei ständig vorbildlicher Vertragsdisziplin des Verkäufers empfiehlt die Staatsbank die Anwendung des Lastschriftverfahren. Das Lastschriftverfahren ist eine rationelle Verrechnungsmethode, die für Verkäufer und Käufer die Arbeit sehr vereinfacht: Es setzt jederzeitige Zahlungsbereitschaft des Käufers voraus, da der Lastschriftauftrag bei mangelnder Verfügungsmöglichkeit des Käufers an den Verkäufer zurückverrechnet wird.