Lastverteilung

Lastverteilung - Kurzbez. für die in bestehenden zentralen, bezirklichen und regionalen Einrichtungen der Dispatcherorganisationen zur operativen Steuerung der Elektroenergie- und Gasversorgung. Die wichtigste Aufgabe dieser Organe ist die Steuerung der Energieerzeugungs- und Energieverteilungsanlagen zur Sicherung der planmäßigen Energieversorgung. Zur Gewährleistung der Stabilität der Energiesysteme sind sie berechtigt, operative Maßnahmen in der Erzeugung, Fortleitung und Verteilung von Elektroenergie, Gas und Fernwärme sowie Einschränkungen der Lieferung auf der Grundlage von Stufensystemen und in Form einer Gefahrenabschaltung anzuordnen. Sie legen auch die Spitzeabelastungszeiten (Spitzenbelastung) fest und sind für deren rechtzeitige Veröffentlichung verantwortlich. Sie kontrollieren die Einhaltung der Bilanzanteile zum Bezug von Energie. Alle Betreiber von Erzeugungs- und Fortleitungs- sowie von Verteilungsanlagen für Elektroenergie, Gas und Fernwärme sowie die kontingentpflichtigen Abnehmer haben die Weisungen der Dispatcher- organisation und ihrer nachgeordneten Organe (Bezirks-, Regional- und Industrielastverteilung) zu befolgen.