Leasing

Leasing [englisch: to lease = mieten, vermieten] - bes. Form der Investition und Finanzierung von Anlagegegenständen jeglicher Art in den USA u. a. kapitalistischen Ländern, bei der die von einem Unternehmen benötigten Anlagen (z. B. Datenverarbeitungsanlagen, Automaten, Grundstücke) nicht käuflich erworben, sondern durch Vertrag von einem Vermieter (Produzent oder Leasing- Gesellschaft) gegen Zahlung einer Mietgebühr zur Verfügung gestellt werden. Man unterscheidet a) Leasing von beweglichen sowie unbeweglichen Anlagen, b) Leasing beim Hersteller der Anlage oder bei einer Leasing-Gesellschaft, c) Leasing mit oder ohne Wartung der Anlage durch den Vermieter, d) Leasing mit oder ohne Recht, die Anlage jederzeit gegen eine modernere umzutauschen, e) Leasing mit oder ohne Vereinbarung, dass der Mieter die Anlage nach Ablauf des Leasingvertrages durch Kauf oder Mietverlängerung weiter nutzen kann, f) Leasing mit gleichmäßigen oder mit bei fortschreitendem Alter der Anlage sinkenden bzw. nach Inanspruchnahme der Anlage differenzierten Mietzahlungen, g) Leasing von Anlagen, die dem Mieter gehörten, jedoch von diesem an eine Leasing-Gesellschaft verkauft wurden (sale-lease back - verkaufe und miete zurück), um Kapital freizubekommen. - Leasing bringt dem Mieter (Unternehmer) erhöhte Liquidität, steuerliche Vorteile und eröffnet ihm eine weitere Kapitalquelle. Dem Vermieter (Hersteller oder Leasing-Gesellschaft) bringt diese Form der Industriefinanzierung erhöhte finanzielle Vorteile in Form der regelmäßig zufließenden Zinsen und Mietzahlungen sowie durch Bindung des Anwenders an die Erzeugnisse und Dienstleistungen des Vermieters.