Lebensmittel

Lebensmittel - Befriedigung des Nahrungsbedarfs der Menschen bestimmte Stoffe, die unverändert, be- oder verarbeitet bzw. zubereitet genossen werden. Zu den Lebensmitteln wird auch Wasser gezählt, das direkt oder als Bestandteil von Lebensmittel aufgenommen wird. I. w. S. werden auch Genussmittel (Kaffee, Tee, Kola, alkoholische Getränke) zu den Lebensmittel gerechnet. Rechtlich sind den Lebensmittel gleichgestellt Tabak und solche Stoffe, die ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung nach in Lebensmittel verbleiben, ohne selbst Lebensmittel zu sein (Lebensmittelfarbstoffe, Konservierungsmittel, Backpulver). Spezielle Arten, von Lebensmittel sind: vitaminierte Lebensmittel, die zur Verbesserung ihres Gehaltes mit Vitaminarten angereichert werden; Instant-Lebensmittel, die sich in Flüssigkeiten ohne Klumpenbildung schnell lösen; Diät-Lebensmittel, die sich durch Zusammensetzung und Eigenschaften von den üblichen Lebensmittel unterscheiden und einer speziellen Ernährung unter Beachtung der bes. Zielsetzung - Körperzustand, Alter, Leistung, Umweltbedingungen - dienen. Hierzu rechnen auch Diabetiker-Lebensmittel, die in geringerer Menge Kohlenhydrate enthalten und in denen z. B. Zucker durch Fruktose, Zuckeralkohole (z. B. Sorbit) oder Süßstoff ersetzt wird. Eine bes. Form der Lebensmittel sind die simulierten Lebensmittel Sie sind aus natürlichen oder synthetischen Rohstoffen produzierte Lebensmittel mit hohem Veredelungsgrad, die bezüglich Aroma, Konsistenz und Aussehen den herkömmlichen Erzeugnissen ähneln, jedoch in ihrer Nährstoffzusammensetzung variabel sind. Bekannte Beispiele sind simulierter Kaviar und aus pflanzlichem Eiweiß hergestellte Fleischerzeugnisse. Der Verkehr mit Lebensmittel (gewerbsmäßige Gewinnung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, Zubereitung, Auswägung, Verpackung, Aufbewahrung, Beförderung, gewerbsmäßiges Anbieten) wird geregelt.