Legislaturperiode

In der zweiten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages brachten bereits am 26. Oktober 1955 in der Absicht, das Gesetzesvorhaben möglichst bald auf die parlamentarische Ebene zu bringen, 127 Abgeordnete aller Fraktionen den damaligen Stand des Entwurfs der Hauptkommission für die Baugesetzgebung als Initiativgesetzentwurf ein. Den im Bundesministerium für Wohnungsbau ebenfalls auf der Grundlage des Kommissionsentwurfs erarbeiteten Regierungsentwurf leitete die Bundesregierung im September 1956 dem Bundesrat zu, der den Entwurf im Hinblick auf die zahlreichen von seinen Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen und aus verfassungspolitischen Gründen ablehnte und auf eine Stellungnahme im Einzelnen verzichtete. Die Bundesregierung leitete ihren Entwurf dennoch dem Deutschen Bundestag zu. Die Beratungen in den Ausschüssen wurden jedoch im Februar 1957 wegen des nahenden Endes der Legislaturperiode eingestellt. In der dritten Legislaturperiode legte die Bundesregierung einen stark überarbeiteten Entwurf vor. Er gelangte, nachdem der Bundesrat mit etlichen Änderungsvorschlägen zugestimmt hatte, am 16. April 1958 an den Deutschen Bundestag. Gleichzeitig mit der Einbringung der Vorlage an den Bundesrat hatte der Bundesminister für Wohnungsbau im Februar 1958 einen Wissenschaftlichen Beirat für Fragen der Bodenbewertung berufen, der seine Vorschläge zur Ordnung des Baulandmarktes am 25. September 1958 vorlegte. Sie wurden in die Ausschussberatungen im Bundestag eingebracht, die im März 1960 abgeschlossen werden konnten, was nicht zuletzt dem intensiven Einsatz des damaligen Staatssekretärs im Bundesministerium für Wohnungsbau Professor Dr. Werner Ernst zu danken war. Der Bericht des federführenden Ausschusses zu dieser zweiten Regierungsvorlage lag im April 1960 vor. In der Ausschussfassung mit einigen im Plenum beantragten Änderungen nahm der Deutsche Bundestag das Bundesbaugesetz am 20. Mai 1960 an. Der Bundesrat stimmte am 10. Juni 1960 mit knapper Mehrheit zu. Am 23. Juni 1960 ausgefertigt, wurde das Bundesbaugessetz am 29. Juni 1960 im Bundesgesetzblatt verkündet.