Legitimationspapier

Legitimationspapier - Urkunde, die den Inhaber zur Geltendmachung eines Anspruchs berechtigt. Legitimationspapier werden als Legitimationszeichen, die nur zum Ausweis eines bestimmten Gläubigers dienen (Garderobemarke, Gepäckschein), oder als Inhaberzeichen, die jedem Inhaber ein selbständiges Gläubigerrecht verschaffen (Theaterkarte, Eisenbahnfahrkarte) gebraucht. Der Schuldner kann mit befreiender Wirkung an den Inhaber leisten, ohne eine weitere Prüfung der Berechtigung vorzunehmen. Alle Inhaberpapiere sind zugleich Legitimationspapier. Beim qualifizierten Legitimationspapier (z. B. Sparkassenbuch) kann an jeden Inhaber geleistet werden, es kann aber auch die Zahlung vom Nachweis der Berechtigung des Inhabers abhängig gemacht werden. Im Freizügigkeitsverkehr ist die Legitimation zu prüfen.