Lehen

Lehen [lat.: feudum] - verliehenes Gut; i. e. S. ein im Feudalismus vergebenes Leihegut, dessen Empfang zu Verwaltungs- und ritterlichem Kriegsdienst verpflichtete; es bildete den Gegensatz zum frei veräußerlichen Allod einerseits und zum bäuerlichen Leihe- und Zinsgut andererseits. Das Lehen ging aus dem germanischen Gefolgschafts- und aus dem Benefizialwesen (Beneficium) hervor und regelte die Beziehungen zwischen den Angehörigen des Feudaladels auf der Basis von Grundbesitz, wobei bes. ärmere und weniger mächtige Adlige sich in den Schutz mächtiger Feudalherren begaben, um wirtschaftliche und politische Unterstützung zu erhalten (Kommendation). Wer sich kommendierte, erhielt zur Ausübung staatlicher Funktionen meist Land, zuweilen auch Häuser oder Burgen (Burglehen) als Lehen (Dienstlehen). Er wurde zum Vasallen (Diener, Knecht) und hatte seinem Herrn (Dienstherr, Senior) zu dienen. Lehnsherr und Lehnsmann waren durch eine eidliche begründete Treueverpflichtung verbunden. Mit der Vergabe des Lehnsgutes erhielt der Lehnsmann auch zahlreiche Privilegien, wie Gerichtsbarkeit, Patronatsrechte über Kirche und Dorf, Zollfreiheit für seinen eigenen Bedarf, Zins und Dienste von den Bauern. Auf der Grundlage des Lehen ist die feudale Gesellschaftsordnung entstanden; es ermöglichte bes. in frühfeudaler Zeit bei vorwiegender Naturalwirtschaft und geringer Verkehrsentwicklung die Beherrschung weiträumiger Gebiete mit Hilfe relativ selbständiger und mit Land ausgestatteter Beamter, die mit der Erblichkeit der Lehnsländereien und -ämter seit dem 8./9. Jh. zu großen und selbständigen Feudalherren auf Kosten der Zentralgewalt wurden. Im Spätfeudalismus, in Preußen 1717, wurden die Lehen gegen Zahlung eines sog. Lehnspferdegeldes (40 Taler je Ritterpferd) allodofiziert, zum unbeschränkten Privateigentum.