Lehrlingseinstellung

Lehrlingseinstellung - Abschluss eines Lehrvertrages zwischen einem Betrieb und einem Jugendlichen sowie dem Erziehungsberechtigten mit dem Ziel, den Lehrling für den im Lehrvertrag bezeichneten Beruf, der in der Systematik der Ausbildungsberufe enthalten sein muss, auszubilden. Eine Lehrlingseinstellung kann von einem Betrieb dann vorgenommen werden, wenn er für den entsprechenden Ausbildungsberuf die Ausbildungsberechtigung besitzt. Die Lehrlingseinstellung erfolgt gemäß den Festlegungen in den Nachwuchsplänen und bedarf der Zustimmung der Abt. Berufsbildung und Berufsberatung dem Rat des Kreises.