Leibrente

Leibrente - an das Leben einer oder mehrerer Personen gebundene Rente. Wird die Leibrente auf Lebenszeit des Empfängers gezahlt, so ist es eine lebenslängliche Leibrente, wird sie dagegen begrenzt nur bis zu einem vereinbarten Höchstalter gezahlt, so handelt es sich um eine abgekürzte Leibrente Wichtigste Form der lebenslänglichen Leibrente sind die Altersrenten der Sozialversicherung. Dagegen sind die vom Versicherungsnehmer in der Personenversicherung oder vom Versicherten in der Sozialversicherung zu zahlenden Beiträge in der Regel abgekürzte Leibrente. Die Leibrente können vorschüssig oder nachschüssig, ganzjährig oder unterjährig gezahlt werden. Für versicherungsmathematische Berechnungen ist die Kenntnis des Barwertes einer Leibrente erforderlich. Diese Berechnungen werden unter Berücksichtigung der Sterbewahrscheinlichkeit des Rentenempfängers und des Zinsfaktors durchgeführt.