Leichtbauweise

Leichtbauweise - Bauweise, bei der neben der Erfüllung aller Forderungen nach Funktionstüchtigkeit, Festigkeit, Lebensdauer und wissenschaftlich-technischem Niveau des Erzeugnisses eine möglichst niedrige Masse des Werkstoffverbrauchs gesichert wird; spezifischer Weg zur Durchsetzung der ökonomischen Materialverwendung. Erreicht wird die Leichtbauweise durch: a) Verwendung von Material mit hohen Festigkeitseigenschaften zur Ausnutzung der Flächen- bzw. Raumtragwirkung sowie von Material mit geringer Dichte in Verbindung mit wärme- und schalldämmenden raumabschließenden Elementen, z. B. Mehrschichtelementen mit Materialkombinationen aus Aluminium, Stahlblechen und Glas; b) Anwendung von materialsparenden, statisch hochbelastbaren Konstruktionselementen und Konstruktionen, z. B. Stahlleichtprofilen; c) Anwendung leichtbaugerechter arbeitszeitsparender Verbindungen, wie Schraub-, Steck-, Klebe- und Schweißverbindungen. Die Vorteile der Leichtbauweise liegen bes. in der Massesenkung und in der Verringerung der Materialkosten und anderer Kosten, wie z. B. der Transport-, Fundament- und Montagekosten. Bei der Durchsetzung der Leichtbauweise muss eine Reihe von Prinzipien beachtet werden, z. B. Wahl des technisch-physikalischen Prinzips, das die gestellte Aufgabe mit dem geringsten Herstellungs- und Betriebsaufwand zu lösen gestattet; Wahl des technisch-ökonomisch günstigsten Werkstoffes; Wahl der kleinsten äußeren Abmessungen; Wahl des günstigsten statischen Aufbaues; Einbeziehen funktions- und formbedingter Bauteile in den tragenden Verband; Festlegen der günstigsten Querschnittsformen und völliges Ausdimensionieren auf ausreichende Lebensdauer, Ermüdung, Verschleiß und Korrosion u. a. - Die ökonomische Grenze der Leichtbauweise ist erreicht, wenn eine weitere Senkung der Masse nur durch einen den Wert dieser Senkung übersteigenden Mehraufwand an Fertigungskosten möglich ist. Verändert sich durch die Leichtbauweise der Gebrauchswert, so ist dieser in die Nutzeffektsberechnungen einzubeziehen.