Leihe

Leihe - Überlassung einer Sache zum vorübergehenden unentgeltlichen Gebrauch an einen Bürger. Die Leihe ist ein auf kameradschaftlicher Hilfe und Zusammenarbeit beruhendes Zivilrechtsverhältnis, das dazu verpflichtet, die geliehene Sache pfleglich zu behandeln, sie vor Schaden und Verlust zu schützen und sie nach dem Gebrauch an den Verleiher zurückzugeben. Für Schäden oder für den Verlust während der Leihzeit ist der Entleiher verantwortlich, soweit nicht der Schaden oder der Verlust auch beim Verleiher eingetreten wäre. Eine Sache, die ohne Vereinbarung einer Leihfrist verliehen wurde, kann jederzeit zurückverlangt werden. Bei einer vereinbarten Leihfrist kann die Sache vorzeitig nur dann zurückverlangt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.