Leihgebühr

Leihgebühr - Entgelt für die zeitweilige Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Der Begriff Leihgebühr ist insofern ungenau, als die Leihe als unentgeltliche Gebrauchsüberlassung definiert und das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung im Ausleihdienst als Preis bezeichnet. Für die Festlegung von Leihgebühr gegenüber der Bevölkerung gelten die gleichen Prinzipien wie für die Einzelhandelsverkaufspreise, bes. das Prinzip der Stabilität. Gegenüber gewerblichen Betrieben werden kostendeckende Leihgebühren festgesetzt. Ihr Umfang ist unbedeutend, bes. nachdem für Leihverpackung nicht mehr Leihgebühr angewandt, sondern in der Regel Abnutzungsbeträge vereinbart werden.