Leistungsaufforderung

Leistungsaufforderung - vereinfachte Form der Einleitung und Durchführung von Leistungsverfahren, die bei Zahlungsverzug zur Einziehung unstrittiger Geldforderungen verwendet wird. Der Leistungsaufforderung unterliegen das Entgelt für erbrachte Leistungen, Zinsforderungen, andere Geldforderungen, die anerkannt wurden und Vertragsstrafen, gegen die kein Einspruch erfolgt ist. Wird gegen die Leistungsaufforderung innerhalb einer Woche kein Widerspruch eingelegt oder wird dieser nicht damit begründet, dass eine Zahlungspflicht oder ein Anerkenntnis nicht oder nicht in der gen. Höhe besteht, so wird die Leistungsaufforderung rechtswirksam und vollstreckbar. Anderenfalls wird das Leistungsverfahren durchgeführt.