Leistungsfonds

Leistungsfonds - Geldfonds der volkseigenen Betriebe (einschl. der Kombinatsbetriebe) zur Mobilisierung von Leistungs- und Effektivitätsreserven bei der Ausarbeitung und Durchführung der Pläne. Er stimuliert die Überbietung und Übererfüllung ausgewählter staatlicher Aufgaben und Plankennziffern (z. B. Arbeitsproduktivität, Qualitätserhöhung, Einsparung an Energie und volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen und Materialien). Die Mittel des Leistungsfonds können u. a. verwendet werden zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, der sozialistischen Rationalisierung und von zentralen Maßnahmen des FDGB, vor allem zur Schaffung von Urlauberdörfern und Erholungsstätten. Die Direktoren der Kombinate sind berechtigt, in Abstimmung mit den Direktoren ihrer Betriebe und den Betriebsgewerkschaftsleitungen, Mittel des Leistungsfonds für die Finanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen bzw. zentraler Betreuungseinrichtungen objektbezogen zu zentralisieren. Die Mittel des Leistungsfonds dürfen nicht für persönliche Zuwendungen, Prämien und Lohnzahlungen verwendet werden. Die Zuführungsbedingungen für den Leistungsfonds wurden durch staatliche Regelungen entsprechend den objektiven Erfordernissen der Vertiefung der Intensivierung und Erhöhung der Effektivität weiter vervollkommnet. Dadurch wurde die Leistungsbereitschaft der Werktätigen weiter erhöht und der sozialistische Wettbewerb mit der Übernahme hoher Ziele im Gegenplan verbunden.