Leistungsgegenstand

Leistungsgegenstand - im allgemeinen das, worauf sich eine Tätigkeit, Unterlassung oder Duldung, nach einer entsprechenden Pflicht bezieht (z. B. die zu liefern, zu lagern oder zu transportieren sind, der Betrag, der als Preis oder Schadenersatz zu zahlen, als Kredit zu gewähren oder für dessen Tilgung zurückzuzahlen ist, jedes andere Objekt der Leistung (1.), i. e. S. bei Leistungsverträgen das Objekt der Hauptleistung (1) des Auftragnehmers; i. w. S. auch die jeweilige Leistung selbst (z. B. die Lieferung, die Zahlung usw.). Der Leistungsgegenstand von Leistungsverträgen wird auf der Grundlage staatlicher Planentscheidungen durch Vereinbarung der Partner und durch Rechtsvorschriften über den Leistungsumfang entsprechend dem volkswirtschaftlich begründeten Bedarf bestimmt und durch Angaben z. B. über Menge, Sorte, Abmessung, Farbe, Ausführung, technisch-ökonomische Kennziffern, Zubehör u. a. konkretisiert. Der Leistungsgegenstand wissenschaftlich-technischer Leistungen wird durch die Abreden über das zu erzielende Ergebnis, den Lösungsweg und die Form, in der das erzielte Ergebnis zu verkörpern ist (z. B. Dokumentationen, Erzeugnismuster), bestimmt und meist nach Verteidigung von Zwischenergebnissen konkretisiert. Die Währung konkretisiert den Leistungsgegenstand von Zahlungspflichten.