Leistungssicherungsrechte

Leistungssicherungsrechte - Sanktionen, die bei der Verletzung von Leistungsverträgen eine volkswirtschaftlich gerechtfertigte Abwicklung der gegenseitigen Hauptleistungen der Partner gewährleisten. Mit Hilfe der Leistungssicherungsrechte wird insbesondere a) die reale Vertragserfüllung nach der Pflichtverletzung durchgesetzt, z. B. mittels Abnahmeverweigerung (Abnahme), Nachbesserung oder Ersatzleistung; b) die gestörte Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung gegebenenfalls durch Minderung ausgeglichen; c) der Vertrag durch Rücktritt aufgelöst, wenn die Hauptleistung des Auftragnehmers infolge seiner Pflichtverletzung ihren Zweck verfehlen würde. Meist wirken die Leistungssicherungsrechte mit Schadensausgleichsrechten (z. B. mit Ansprüchen auf Schadenersatz und Vertragsstrafen) zusammen.