Leitung des Handels
Leitung des Handels, branchenmäßige - Leitung und Organisation des Handels nach abgegrenzten Sortimenten, Sortimentsgruppen, Sortimentsbzw. Warenfamilien, Fachgebieten oder Zweigen. Die branchenmäßige Leitung kann sich so auf ein Handelsprogramm mit im Wesentlichen gleichen oder sehr ähnlichen Umschlagsbedingungen konzentrieren. Die Leiter können mit größerer Sachkenntnis entscheiden, da ihre Aufgabenbereiche überschaubar sind. Das Verhalten der einzelnen Waren auf dem Markt und der Bedarf lassen sich besser erforschen. Der Markt der betreffenden Branche kann planmäßig beeinflusst werden. Die wirtschaftsleitenden Organe des Handels können intensiver auf die Produktion einwirken. - Die Leitung des Handels ist Ausdruck der sich vertiefenden Arbeitsteilung im Handel. Sie hängt zusammen mit dem Grad der Spezialisierung der Betriebe und der Verkaufseinrichtungen. Je profilierter die Sortimente, desto günstiger die Bedingungen für die Leitung des Handels und umgekehrt. Die Leitung des Handels ist dort am ausgeprägtesten, wo mehrere Spezialbetriebe, deren Handelsprogramm nur eine oder zwei Branchen bzw. Sortimentsfamilien umfasst und deren Verkaufseinrichtungen im allgemeinen ebenfalls in diesem Sinne spezialisiert sind, unter einer Leitung zusammengeschlossen werden können. - Auch in nicht spezialisierten Betrieben sind bei entsprechender Gliederung die Voraussetzungen für die Leitung des Handels durchaus gegeben. Der nach Filialbereichen aufgebaute Fachhandel ist typischer Ausdruck der Leitung des Handels. Vor Übergang zur branchenmäßigen Leitung sind in jedem Fall die ökonomischen Gegebenheiten gründlich zu analysieren.