Lichtschacht

Lichtschacht: 1. Schacht vor einem Kellerfenster, das unterhalb der Geländeoberfläche angeordnet ist. - 2. innerhalb eines Gebäudes angelegter Schacht zur Beleuchtung anliegender Nebenräume; seine Grundfläche muss g 10 m~ betragen. Die Beleuchtung von Aufenthaltsräumen für Personen durch einen Lichtschacht ist im Unterschied zum Lichthof nicht gestattet.