Lichtschranke

Lichtschranke: fotoelektronische Einrichtung zum selbsttätigen Öffnen und Schließen von Türen, Toren, Entnahmeventilen für Wasser, zum Ein-und Ausschalten von Fahrtreppen u. a. Sichtbares oder Infrarotlicht eines Senders ist auf einen Empfänger (Fotozelle, -widerstand, -diode) gerichtet; bei Unterbrechung durch sich nähernde Personen, Fahrzeuge oder Körperteile (z. B. Hände) wird eine Stromänderung hervorgerufen und über ein Relais sowie ein elektronisches Verstärker- und Steuerteil der gewünschte Vorgang ausgelöst.