Lieferbedingungen

Lieferbedingungen - Vereinbarung der Vertragspartner über Spezifierung, Versand und Entgegennahme, Verpackung, Auszeichnung, Rechnungslegung und Bezahlung des Leistungsgegenstandes. Die Lieferbedingungen können auch Festlegungen enthalten über die Qualitätssortierung, mögliche Teillieferungen oder zulässige Vor- und Nachlieferfristen, Bedingungen für Vertragsänderungen oder für den Rücktritt vom Vertrag, Sanktionen usw. Darüber hinaus kann der Einsatz zusätzlicher ökonomischer Stimuli geregelt werden. Die wirtschaftsleitenden Organe der Industrie wie auch des Handels (wie Zentrale Warenkontore des Industriewarengroßhandels, Bezirksdirektionen des volkseigenen Einzelhandels) können die Lieferbedingungen z. B. in die Koordinierungsvereinbarungen aufnehmen. Derartige Übereinkommen dienen zur Orientierung der Partner beim Abschluss und bei der Erfüllung der Verträge oder nehmen unmittelbar Einfluss auf deren Inhalt und bestimmen damit Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Sie können auch durch Rechtsvorschriften festgelegt werden.