Lieferbereitschaft
Lieferbereitschaft - Fähigkeit des Betriebes zu Lieferungen oder anderen Leistungen, die besteht, sobald er unter Berücksichtigung seiner Absatzverträge weitere Lieferungen bzw. Leistungen vornehmen kann. Kurze Lieferfristen (1.) bezeugen eine hohe Lieferbereitschaft, die vor allem durch die Rationalisierung der Produktionsvorbereitung und des Produktionsdurchlaufs sowie eine begründete Lagerfertigung und Vorratshaltung gewährleistet wird. Unter sozialistischen Bedingungen ist die Erhöhung der Lieferbereitschaft in der Regel Ausdruck der wachsenden Leistungsfähigkeit des betreffenden Betriebes und der Volkswirtschaft, im Kapitalismus häufig eine Krisenfolge. Ist ein Betrieb zur ständigen Lieferbereitschaft verpflichtet, kommen seine Absatzverträge mit Zugang der Bestellungen zustande und sind innerhalb einer normierten Leistungsfrist (Leistungszeit) zu erfüllen.