Lieferbetrieb

Lieferbetrieb - Produktions- oder Handelsbetrieb, der mit seiner Produktion bzw. Leistung zur qualitäts-, sortiments- und termingerechten planmäßigen Befriedigung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs beiträgt. Die Verpflichtungen die Lieferbetriebe werden in Form von Lieferbedingungen mit den Abnehmerbetrieben vereinbart. Der Lieferbetrieb wird seiner volkswirtschaftlichen Verantwortung zur Sicherung der Versorgung der Abnehmerbetriebe durch eine zweckentsprechende Gestaltung des Produktionsprogramms und den Aufbau einer den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechenden lieferseitigen Vorratshaltung (Absatzvorräte der Lieferbetriebe bzw. Handelsvorräte der Handelsbetriebe) gerecht. Der Lieferbetrieb hat die Produktion und Zirkulation der von ihm hergestellten bzw. zu zirkulierenden Waren so zu gestalten, dass die Erfüllung der staatlichen Planauflagen gewährleistet wird. Durch eine wissenschaftlich begründete Bedarfs- und Marktforschung und die Gestaltung zweckentsprechender Kooperationsbeziehungen sowie mit Hilfe der sozialistischen Wirtschaftswerbung und eines zweckentsprechenden Lieferservices und Kundendienstes sichert der Lieferbetrieb die Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten, planmäßigen Aufgaben.