Lieferfrist

Lieferfrist - Zeit vom Eingang der Bestellung über eine Lieferung oder andere Leistung beim Auftragnehmer bis zu ihrer frühestmöglichen Durchführung, auch Lieferzeit genannt. Zu unterscheiden sind: a) betriebsindividuelle Lieferfrist und branchenübliche Lieferfrist (Leistungsfrist, branchenübliche). Sie sind eine Grundlage für die Vereinbarung der Leistungszeit; b) verbindliche Lieferfrist, die als ständiges Angebot gelten, so dass die Bestellung als Annahme wirkt und sich die Leistungsfrist aus der verbindlichen L, gerechnet vom Eingang der Bestellung an, ergibt. Verbindliche Lieferfrist sind staatliche Normative für aus- gewählte Erzeugnisse. Sie gelten für den Produktionsmittelgroßhandel nur, wenn die Bestellungen seiner Abnehmer die Mindestmengen für den Direktbezug nicht erreichen. Ein Preiszuschlag kann vereinbart werden, wenn die jeweilige Lieferfrist vereinbarungsgemäß unterschritten wird und dafür zusätzlich gerechtfertigte Aufwendungen erforderlich sind. Die Vereinbarung eines Preisabschlages ist bei einer vereinbarten Überschreitung von branchenüblichen und verbindlichen Lieferfrist zulässig.