Einkaufs- und Liefergenossenschaft

Einkaufs- und Liefergenossenschaft, Abk. ELG - freiwilliger wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenschluss selbständiger Handwerksmeister sowie Gewerbetreibender, die Mitglied der Handwerkskammer sind. Die Einkaufs- und Liefergenossenschaft entstanden in der zweiten Hälfte des vorigen Jh. und sollten ursprünglich den Handwerkern als Hilfe gegen den kapitalistischen Konkurrenzkampf dienen. In sind private Handwerker in der Regel Mitglieder einer Einkaufs- und Liefergenossenschaft. Von ihr beziehen sie einen großen Teil des Materials. Die produzierenden Handwerkszweige setzen ihre Erzeugnisse z. T. über die Einkaufs- und Liefergenossenschaft ab. Mitunter sind auch PGH-Betriebe zum Zwecke des Warenbezuges Mitglied der Einkaufs- und Liefergenossenschaft. Die Einkaufs- und Liefergenossenschaft bestehen meistens im Gebiet eines Kreises. Die Mitglieder wählen einen Vorstand und Kommissionen. Höchstes Organ ist die Mitgliedervollversammlung. In einigen Einkaufs- und Liefergenossenschaft gibt es bereits gemeinsames Eigentum an Produktionsmitteln, wie Holztrocknungsanlagen oder Werkzeugmaschinen.