Lieferplan und Empfangsplan

Lieferplan und Empfangsplan - spezifische Form der Festlegung der planmäßigen übergebietlichen Lieferungen von Konsumgütern (speziell von Nahrungsgütern und landwirtschaftlichen Erzeugnissen) durch die Bilanzorgane im Ergebnis der regionalen Bilanzierung von Aufkommen und Bedarf in einer von den Bilanzpartnern zu vereinbarenden Nomenklatur. Die Lieferplan und Empfangsplan sind verbindliche Grundlage für die Vertragsabschlüsse der Betriebe. Sie sollen Kooperationsbeziehungen und langfristige Verträge berücksichtigen.