Lieferungsgeschäft

Lieferungsgeschäft - typische Geschäftsart im Außenhandel, bei der die Warenlieferung zu einem späteren, im Kaufvertrag festgelegten Termin durchgeführt wird. Dieser Termin kann durch ein genaues Lieferdatum, durch annähernde Bestimmung der Lieferfrist oder durch unbestimmte Handelsklauseln und Festlegungen (nach Ankunft des Schiffes, auf Abruf fixiert werden. Im Außenhandel treffen beim Abschluss von Lieferungsgeschäft oft unterschiedliche Partnerinteressen aufeinander, so dass vielfältige Formen der genauen oder unbestimmten Festlegung des Termines der Warenlieferung auftreten. Das Lieferungsgeschäft gilt als erfüllt, wenn der Verkäufer dem Käufer die zu liefernde Sache zum vertraglich vereinbarten Liefertermin am Erfüllungsort übergeben hat. Anderenfalls kommt der Verkäufer in Lieferverzug, durch den Ansprüche des Käufers aus der Vertragsverletzung begründet werden.