Liquidation

Liquidation - rechtlich geregeltes Verfahren zur selbständigen Abwicklung der Geschäfte bei Auflösung einer Gesellschaft (Kapitalgesellschaft, Personalgesellschaft) oder Genossenschaft. Grundsätzlich geschieht die Liquidation, indem die laufenden Geschäfte beendet, die Schulden getilgt, die Forderungen eingezogen werden und das Vermögen zur Verteilung in Geld umgesetzt wird. Die Liquidation erfolgt durch Liquidatoren, welche die bis zur Beendigung der Liquidation fortbestehende Gesellschaft oder Genossenschaft gesetzlich vertreten. Liquidatoren sind i. d. R. diejenigen Personen, die bisher die Geschäfte der Gesellschaft usw. geführt und sie gesetzlich vertreten haben, sofern nicht dritte Personen durch das Gericht, durch Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsvertrag oder Satzung bestellt werden. Bei Rechtsnachfolge, Konkurseröffnung oder in den Fällen, in denen kein Vermögen vorhanden ist, findet keine Liquidation statt.