Liquidationsbilanz, Abwicklungsbilanz

Liquidationsbilanz, Abwicklungsbilanz - außerordentliche Bilanz für die Abwicklung der Geschäfte freiwillig aufgelöster kapitalistischer Unternehmen. Zu Beginn der Liquidation ist durch den Abwickler auf Grund von inventurmäßigen Erfassungen eine Liquidationseröffnungsbilanz aufzustellen, um den Liquidationswert, d. h. die Summe der Veräußerungspreise der einzelnen Vermögensteile des zu liquidierenden- Unternehmens, zu ermitteln. Die handelsrechtlichen Gliederungs- und Bewertungsvorschriften sind für diese Bilanz nicht maßgeblich. Das Vermögen ist zu den voraussichtlichen Veräußerungspreisen zu bewerten. Schulden werden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Werden in der Liquidationseröffnungsbilanz die Schulden durch das Vermögen nicht gedeckt, ist von den Liquidatoren Konkurs anzumelden. Die Liquidationsschlussbilanz wird aufgestellt, nachdem die Vermögensteile veräußert, die Forderungen realisiert worden sind bzw. die Abwicklung abgeschlossen ist. Die Liquidationsschlussbilanz weist auf der Aktivseite flüssige Mittel sowie von den Gesellschaftern bei der Endabrechnung zu übernehmende Sachwerte aus und auf der Passivseite das Liquidationskapitalkonto bzw. die Auseinandersetzungsguthaben der Gesellschafter, die nach Abschluss der Liquidation an die Eigentümer des Unternehmens ausgezahlt werden. Erstreckt sich die Liquidation über mehrere Jahre, müssen Liquidationszwischenbilanzen, die den Grad der erzielten Abwicklung nachweisen, aufgestellt werden.