Liquidität

Liquidität - 1. Zahlungsbereitschaft (im Sinne von Verfügung über Geldmittel) eines Betriebes (Gegensatz: Illiquidität). Die Liquidität der sozialistischen Betriebe ist durch die Planung des volkswirtschaftlichen und betrieblichen Reproduktionsprozesses prinzipiell gesichert. Durch exakte terminliche Abstimmung der Geldeinnahmen und -ausgaben der Betriebe kann sie auch zu jedem beliebigen Zeitpunkt gewährleistet werden, indem zu jedem Zeitpunkt Geld, d. h. liquide Mittel, vorhanden sind. Erfüllt der Betrieb seinen Plan nicht (Absatz, Kostensenkung), so muss die Liquidität durch zusätzliche Kredite zu bes. Bedingungen hergestellt werden. - 2. Ausdruck des Vorhandenseins ausreichender Geldbestände auf den Haushaltskonten (einschl. Postscheckkonten) der zentralen und örtlichen Staatsorgane, die es dem jeweiligen Organ ermöglichen, in einem bestimmten Zeitraum und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Haushaltseinnahmen die vorhandenen und bei der Lösung der planmäßigen Aufgaben entstehenden Zahlungsverpflichtungen zu realisieren. Wichtige Instrumente zur Sicherung der Liquidität sind der planmäßige Kassenbestand und die Kassenplanung. Bei Liquiditätsschwierigkeiten auf Grund außer- oder unplanmäßiger Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen, die die örtlichen Staatsorgane nicht aus eigenen Mitteln einschließlich der Mittel des Fonds der Volksvertretung decken können, kann eine Liquiditätshilfe erforderlich werden.