Liquiditätshilfe

Liquiditätshilfe - zur Überbrückung von (vorübergehenden) Kassendefiziten von Gebietskörperschaften, z. B. Staat, Länder, Gemeinden (meist) bei der Zentralbank aufgenommene Kassenkredite. Durch Prolongation oder Umwandlung in neue kurzfristige Schulden können sie verschleppt und Haushaltsdefizite verschleiert werden.