Liturgie

Liturgie [griech.: Leiturgia] wörtlich und der Grundbedeutung nach: Leistung, Dienst, Arbeit für die Bürgergemeinschaft, den Staat, die Polis (Produktionsweise, antike). Die Liturgie ist in vielen griechischen Polis nachweisbar, am besten belegt für Athen. Der griechische Polisbürger zahlte im allgemeinen keine Steuern. Er war aber verpflichtet, für die Polis Kriegsdienst zu leisten und Bewaffnung entsprechend seinem Vermögen zu erbringen. Besitzlose koppten zum Dienst in der Flotte, als Ruderer, herangezogen werden. Die reichen Bürger hatten die Pflicht, finanzielle Leistungen für die Polis zu übernehmen. Es gab regelmäßige Liturgien z. B. die Choregie, wo der Chorege die organisatorische Arbeit für eine Theateraufführung zu leisten, den Chor einzustudieren und die Finanzierung zu tragen hatte, oder die Gymnasiarchie, die Übernahme der Kosten für ein Gymnasion für ein Jahr. Eine außerordentliche Liturgie in Kriegszeiten war die Trierarchie, die Ausrüstung und Erhaltung eines Kriegsschiffes (Triere). Zur Zeit des Niedergangs der Polis, im 4. Jh. vom u. Z. wurden Liturgien mehreren Bürgern gemeinsam übertragen, auch reiche Metoiken (Fremde ohne. Bürgerrechte) wurden belastet. In den hellenistischen Staaten - aus Ägypten liegt umfangreiches Quellenmaterial vor - ;waren die Verpflichtungen zu Liturgien zu einem System ausgebaut und bedrückten die Bevölkerung. In den Ostprovinzen des römischen Reiches blieb der Begriff Liturgie erhalten.