Lizenz

Lizenz [lat., = Erlaubnis, Befugnis, Freiheit] - 1. im allgemeinen Erlaubnis, die durch staatliche Einzelentscheidung erteilt wird (z. B. für Importe, Exporte, Bauvorhaben). - 2. im gewerblichen Rechtsschutz die Erlaubnis, schutzrechtlich gesicherte oder andere nicht allgemein zugängliche wissenschaftlich-technische Ergebnisse, Kultur-, Züchtungsverfahren, Züchtungsergebnisse, geschützte industrielle Muster oder auch Warenzeichen wirtschaftlich zu nutzen. Für eine Nutzung nur zu persönlichen Zwecken ist eine Lizenz nicht erforderlich. Die Lizenz wird gewöhnlich im Rahmen eines Lizenzvertrages gewährt. Das Nutzungsrecht kann zeitlich, territorial oder auf bestimmte Nutzungsarten beschränkt oder mit anderen Bedingungen verknüpft sein. Der Lizenznehmer kann das alleinige Recht zur Nutzung erhalten (ausschließliche Lizenz). Wird ihm nur eine einfache Lizenz gewährt, so bleibt der Lizenzgeber berechtigt, die Nutzung auch anderen zu gestatten. - 3. im Urheberrecht als gesetzliche Lizenz die im Recht geregelte Befugnis, in bestimmten Fällen ein geschütztes Werk ohne Zustimmung des Urhebers, aber gegen Honorarzahlung zu nutzen; als verlegerische Lizenz die mittels Lizenzvertrag einem Verlag durch einen anderen eingeräumte Befugnis, ein Werk in einem bestimmten Gebiet oder in einer bestimmten. Sprache zu veröffentlichen oder zu verbreiten.