Lizenzgebühr

Lizenzgebühr - vom Lizenznehmer an den Lizenzgeber für die Erteilung der Lizenz zu zahlendes Entgelt. Die Lizenzgebühr wird gewöhnlich in Abhängigkeit von dem beim Lizenznehmer auf Grund der Lizenz eintretenden Nutzen festgelegt. Sie hat die Form einer Pauschal- bzw. einer Stück-, Umsatz- oder Gewinnlizenzgebühr. Im Zusammenhang mit den letzteren wird häufig eine Mindestlizenzgebühr vereinbart. Sie ist unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Benutzung der Lizenz zu entrichten und sichert weitgehend die ökonomischen Interessen des Lizenzgebers, ohne dem Lizenznehmer eine Ausübungspflicht in bezug auf die Lizenz aufzuerlegen.