Lizenzmonopol

Lizenzmonopol - 1. alleinige Befugnis des Inhabers eines Schutzrechts mit Ausschließungscharakter (z. B. Ausschließungspatent für Erfindungen, Patent für industrielle Muster), einem anderen die wirtschaftliche Nutzung des Schutzgegenstandes zu gewähren oder zu versagen. - 2. Befugnis des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz zur alleinigen wirtschaftlichen Nutzung eines Gegenstandes (z. B. Erfindung, industrielles Muster), der durch ein Schutzrecht mit Ausschließungscharakter gesichert ist. Die ausschließliche Lizenz berechtigt zur weiteren Lizenzvergabe und kann so weit gehen, dass selbst der Schutzrechtsinhaber nicht mehr zur Nutzung des Lizenzgegenstandes berechtigt ist. Das Lizenzmonopol kann für einzelne Länder oder Ländergruppen gelten oder sich auf die Welt erstrecken (Welt- oder Generallizenz).