Lizenzvergabe

Lizenzvergabe - 1. im allgemeinen Erteilung einer Erlaubnis. - 2. im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht die Erteilung der Befugnis zur wirtschaftlichen Nutzung eines rechtlich geschützten oder eines anderen nicht allgemein zugänglichen Gegenstandes (z. B. Erfindung, industrielles Muster oder neue Pflanzensorte) durch den Berechtigten mittels Lizenzvertrages. Die Lizenzvergabe dient der ökonomischen Verwertung wissenschaftlich-technischer oder anderer schöpferischer Ergebnisse. Durch Lizenzvergabe kann beim Lizenzgeber die Reproduktion insbesondere seiner wissenschaftlich-technischen Fonds erweitert und beschleunigt werden. Der Lizenznehmer kann den eigenen wissenschaftlich-technischen Fortschritt beschleunigen, indem ihm die Herstellung neuer oder verbesserter Erzeugnisse oder eine effektivere Gestaltung der Produktion ermöglicht wird. Die Lizenzvergabe ist zugleich ein Instrument ökonomischer Politik. Die Entwicklungsländer werden von den Staaten durch Lizenzvergabe bei der Industrialisierung unterstützt. Im Übrigen kommt es zur Lizenzvergabe, wenn der entsprechende Warenexport nicht ausreicht oder nicht möglich oder vorteilhaft ist. Die Lizenzvergabe bezüglich wissenschaftlich-technischer Ergebnisse ist oftmals mit der Vergabe von Warenzeichenlizenzen verbunden.