Lohnrechnung, Lohnbuchhaltung, Lohnabrechnung

Lohnrechnung, Lohnbuchhaltung, Lohnabrechnung - Teil der Arbeitskräfterechnung in der betrieblichen Rechnungsführung und Statistik, in dem Arbeitsdisziplin, Normerfüllung, Qualität der Arbeit und Wettbewerbe kontrolliert werden und der Lohn je Beschäftigter, je Abteilung und je Erzeugnis errechnet wird. Aufgaben der Lohnbuchhaltung sind, Ermittlung der verbrauchten Arbeitszeit, Ermittlung der gesamten Personalkosten, d. h. des betrieblichen Gesamtlohnbetrages (der Lohnsumme) und der Personalnebenkosten, Gliederung des Lohnes nach Formen und Arten (z. B. Tariflohn, Zuschläge, Zusatzlohn; analytische Aufbereitung), Zurechnung des Lohnes auf Kostenstellen und Kostenträger, Ausstellung von Sammelbelegen für die Finanzrechnung, Lohnabrechnung mit den Werktätigen des Betriebes. Grundlage der Lohnabrechnung sind die Lohnbelege (Lohnscheine), die in vielfältigen Formen auftreten. Je nach dem Lohnerfassungsverfahren, das von der Fertigungsorganisation und vom Mechanisierungsgrad der Lohnbuchhaltung abhängt, unterscheidet man a) Einzellohnscheine, darunter Stücklohnscheine, die für jeden auszuführenden Arbeitsgang ausgestellt werden, und Zeitlohnscheine, die die verbrauchte Zeit beurkunden; b) Sammellohnscheine für die Beteiligung mehrerer Werktätiger an einer bestimmten Arbeit oder für den Arbeitsaufwand eines Werktätigen innerhalb einer Abrechnungsperiode (vor allem bei kontinuierlicher Massenfertigung). Innerhalb der Lohnbuchhaltung gibt es a) Bruttolohnrechnung: Ermittlung des Bruttolohnes und Führung des Bruttolohnblattes je Beschäftigter; Vorbereitung der Abrechnung des Gesamtbetriebes, Sammelbelege für Bruttolohn, Erarbeitung von Unterlagen für die Lohnfondskontrolle und -analyse und für die Nettolohnrechnung; b) Nettolohnrechnung: Ermittlung des Nettolohnes, für jeden Werktätigen, Sammelbeleg für Nettolohn (Lohnkonto), Vorbereitung der Auszahlungsbelege für jeden Werktätigen unter Berücksichtigung von Lohnabschlagszahlungen, Ermittlung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Staatshaushalt und der Sozialversicherung, Berechnung des Krankengeldzuschusses. - Beim manuellen Verfahren arbeitet man in der Lohnabrechnung, sowohl -in der Bruttolohnrechnung als auch in der Nettolohnrechnung nach dem Dreiblattverfahren: Bruttolohnblatt je Beschäftigter, Lohnsammelblätter nach Kostenstellen bzw. Kostenträgern, Bruttolohnjournal; Nettolohnblatt (Lohnkonto) für jeden Mitarbeiter, Nettolohnjournal bzw. Nettolohnliste, Streifenliste (die perforierte Streifenliste wird in die einzelnen Lohnstreifen zerlegt, die jeder Werktätige erhält und aus der die Zusammensetzung des Auszahlungsbetrages ersichtlich ist) oder Lohnbeutel (in dem der Lohn an den Beschäftigten ausgehändigt wird, auch Lohntüte). Bei Buchungsmaschinen verwendet man im Prinzip die gleichen Formulare. In der Lochkartenlohnabrechnung lassen sich folgende Stufen unterscheiden: a) Ablochen der einzelnen Angaben in der Lohnkarte; b) Ermittlung des Lohnes je Mitarbeiter; c) Sortieren der Lohnkarten nach Kontrollnummern; d) Schreiben der Lohnlisten, e) Auswerten durch Sortieren und Tabellieren. Bei EDV wird die Integrierung der Lohnbuchhaltung in den Gesamtprozess der Planung, Erfassung, Abrechnung und Analyse der Arbeitskräfteentwicklung möglich, ohne dass die Untergliederung in Brutto- und Nettolohnrechnung aufgehoben wird.