Lohnausgleich

Lohnausgleich - Geldbetrag für einen Lohnausfall, der dem Werktätigen vom Betrieb zusätzlich zur Leistung der Sozialversicherung bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Krankheit, Quarantäne oder Freistellungen allein stehender Werktätiger zur Pflege erkrankter Kinder zu zahlen ist. Lohnausgleich in Höhe der Differenz zwischen Krankengeld. Bes. Vereinbarungen über Höhe und Dauer der Zahlung von Lohnausgleich können z. B. in Einzelverträgen getroffen werden. Bei fristloser Entlassung oder Abberufung erlischt der Anspruch auf Zahlung von Lohnausgleich.