Lohnbestandteile

Lohnbestandteile - 1. im Rechnungswesen Bezeichnung für die verschiedenen Lohnarten. Lohnbestandteile sind: a) Grundlohn, d. h. Lohn, der den Arbeitern in den produzierenden Bereichen der Betriebe für die Durchführung des technologischen Prozesses gezahlt wird (Tariflohn und Mehrlohn). b) Hilfslohn, d. h. Lohn für Arbeiten, die nicht zur direkten Durchführung des technologischen Prozesses gehören (Gemeinkosten). c) Lohnzuschläge, für Arbeitserschwernisse, Schichtarbeit, Überstunden, Lohn für Ausschuss und Nacharbeit sowie für Wartezeiten; Lohngruppenausgleiche. d) Zusatzlohn, d. h. Entlohnung für gesetzlichen Urlaub, Feiertage, bezahlte Freistellungen aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen. - 2. in der betrieblichen Lohngestaltung a) Tarif- bzw. Grundlöhne; b) Mehrlohn (Mehrleistungslohn und Lohnprämien); c) Zuschläge für Arbeitserschwernisse, Schichtarbeit, Überstunden.